Erbrecht und Testament

Erbrecht

ERBRECHT

Ein frühzeitig aufgesetztes Testament schafft im Falle eines Falles Klarheit und beugt möglichem Streit unter den Hinterbliebenen vor.

Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach den gesetzlichen Vorgaben: Neben dem Ehepartner haben danach an erster Stelle die Erben erster Ordnung Anspruch auf einen Nachlass (also die eigenen Kinder und Kindeskindern), darauf folgen weitere Angehörige (wie zum Beispiel Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen). Davon abweichende Vorstellungen können nur über ein eigenhändig verfasstes Testament verwirklicht werden - das im Übrigen bei Bedarf jederzeit abgeändert werden kann.

Erbrecht

TESTAMENT

Für kinderlose Ehepaare kann ein Testament sehr wichtig sein.

Auch für unverheiratete Paare oder Ehepaare mit Kindern, bei denen das Eigenheim zunächst dem überlebenden Ehepartner zukommen soll, ist ein Testament ausschlaggebend. Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden und mit Ort, Datum und Ihrer Unterschrift versehen sein. Das notarielle Testament hat den Vorteil, dass die exakten Formulierungen Sie juristisch absichern und Auslegungsschwierigkeiten vermieden werden können.

Was die Einzelheiten angeht, wenden Sie sich am besten an einen Notar oder Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Selbstverständlich vermitteln wir gerne auch Kontakte. Wir als Bestatter können in dieser Hinsicht keine weitergehende Beratung anbieten*.

*Bitte beachten Sie:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

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